Auflassungsvormerkung

Eine Vormerkung für die Eintragung ins Grundbuch nennt man Auflassungsvormerkung.

Die sogenannte „Auflassung“ beschreibt die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, welche den Übergang einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes regelt. Die dazugehörige Auflassungsvormerkung ist nur die Ankündigung dieser Auflassung. Diese Vormerkung ist in dem Grundbuch passend zu dem Objekt hinterlegt und sichert den Käufer rechtlich vor Konkurrenz ab. So kann jeder Interessent klar erkennen, dass für diese Immobilie bereits ein Kaufvertrag vorliegt, der gegenwärtig abgewickelt wird. Sobald die Auflassungsvormerkung offiziell in das Grundbuch eingetragen wurde, wird der Käufer durch den Notar darüber informiert und angewiesen nun den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. 


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